Ein Bauherr (B) schloss 2014 mit dem Bauunternehmer (U) einen Bauvertrag über den Ausbau einer Straßenbahnlinie. Die Parteien zogen dabei die VOB/B (2002) sowie von B gestellte eigene besondere Vertragsbedingungen (BVB) in den Vertrag mit ein. Im Laufe der Ausführung kam U einer Mängelbeseitigungsanordnung des B, die mit einer Kündigungsandrohung versehen war, nicht nach.
Gern beraten wir Sie!
Gern beraten wir Sie!
Schenderlein Rechtsanwälte
Käthe-Kollwitz-Straße 5
04109 Leipzig
Montag – Freitag
8:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:30 Uhr
(telefonische Absprachen erbeten)
ÖVM: Linien 1 und 14
Haltestelle „Gottschedstraße“
(unmittelbar vor der Kanzlei)