Eine Unternehmerin für Metallverarbeitung (U) wandte sich gegen eine Untersuchungsanordnung der Bodenschutzbehörde (B) zur Gefährdungsabschätzung. U lagerte ihre Industrie- und Gewerbeabfälle auf einem nicht in ihrem Eigentum befindlichen Containerstellplatz. B warf U vor, die Abfälle in den Containern nicht fachgerecht zu lagern.
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Schenderlein Rechtsanwälte
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