Eine Vergabestelle (VS) kündigte den Vertrag mit einem Bauunternehmen (B) wegen Leistungsverzugs, abredewidriger Au-tragsausführung und Vertrauensverlust. VS beabsichtigte ein anderes Unternehmen ohne vorheriges Vergabeverfahren direkt mit den Restleistungen zu beauftragen.
Gern beraten wir Sie!
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Schenderlein Rechtsanwälte
Käthe-Kollwitz-Straße 5
04109 Leipzig
Montag – Freitag
8:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:30 Uhr
(telefonische Absprachen erbeten)
ÖVM: Linien 1 und 14
Haltestelle „Gottschedstraße“
(unmittelbar vor der Kanzlei)