S C H E N D E R L E I N

R E C H T S A N W Ä L T E

S C H E N D E R L E I N

R E C H T S A N W Ä L T E

Ihre Berater im Verwaltungsrecht und Baurecht

Schenderlein Rechtsanwälte verfügt über langjährige Erfahrung bei der Beratung von Kommunen, Zweckverbänden u. a. Körperschaften des öffentlichen Rechts, Architekten und Ingenieuren, Bauträgern, mittelständischen Unternehmen, Handwerksbetrieben und Wohnungsverwaltungen. Die konsequente Spezialisierung ermöglicht es, die gesamte Bandbreite verwaltungsrechtlicher und immobilienrechtlicher Sachverhalte kompetent und zeitnah zu bearbeiten. Zu unserem Service gehören regelmäßige Newsletter zur aktuellen Rechtsentwicklung und Fachseminare.

Ihr Partner in Rechtsfragen

Unsere Leistungen in allen Lebensbereichen

Aktuelle Rechtsprechung

Aktuelle Urteile im Allgemeinen Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Kommunalabgaberecht, Fördermittel- und Zuwendungsrecht, Vergaberecht, Öffentliches Baurecht, Privates Bau- und Architektenrecht, Erschließungsrecht, Öffentliches Dienst- und Arbeitsrecht, Beamtenrecht, Schul- und Hochschulrecht, Gewerbe- und Handwerksrecht, Berufsrecht, Immobilienrecht und Miet- und WEG-Recht.

Eine Übersicht aller gesammelten Rechtsprechungen finden Sie hier.

Privates Bau- und Architektenrecht - Schenderlein Rechtsanwälte Leipzig

Bauvertragsrecht: Schriftformerfordernis für Nachträge ist Eingriff in die VOB/B

Ein Bauherr (B) beauftragte ein Bauunternehmen (U) unter Einbeziehung der VOB/B mit Elektroarbeiten für ein größeres Neubauvorhaben. Nach der Ausf...

Architektenrecht: GEG-Vorschriften gehören zur Sollbeschaffenheit

Ein Bauherr (B) beauftragte im Februar 2021 einen Architekten (A) mit Planungs- und Überwachsungsleistungen für sein privates Bauvorhaben. Die Parte...

Architektenrecht: Leistungsphasen müssen ausdrücklich beauftragt werden

Ein Bauherr (B) beauftragte im Februar 2021 einen Architekten (A) mit Planungs- und Überwachsungsleistungen für sein privates Bauvorhaben. Die Parte...

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Seminarangebote 2024

Wir bieten Weiterbildungsveranstaltungen im Verwaltungsrecht (Kommunalrecht, Abgabenrecht, Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Öffentliches Dienstrecht), Vergaberecht (VOB/A, VOL/A, VOF), Baurecht (VOB/B, VOB/C), Architektenrecht (HOAI) sowie Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Die Referenten sind Rechtsanwälte und Fachanwälte.