Ein Gaststättengewerbetreibender (G) betrieb mit Ende 2010 erteilter Gaststättenerlaubnis eine Schank- und Speisewirtschaft mit Tanzveranstaltung. Seither fanden in der Gaststätte über 100 als rechtsextremistisch eingestufte Konzerte statt, bei denen es mitunter zu strafbaren Handlungen wie „Sieg-Heil“-Rufen von Seiten der Konzertbesucher kam.
Gern beraten wir Sie!
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Schenderlein Rechtsanwälte
Käthe-Kollwitz-Straße 5
04109 Leipzig
Montag – Freitag
8:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:30 Uhr
(telefonische Absprachen erbeten)
ÖVM: Linie 1
Haltestelle „Gottschedstraße“
(unmittelbar vor der Kanzlei)