OVG Bautzen, Beschluss vom 04.07.2025, Az.: 4 B 146/25
Die Stadtratsfraktion Pro Chemnitz/Freie Sachsen beantragte bei der Stadt Chemnitz die Nutzung des Rathaussaals für eine öffentliche Fraktionssitzung. Geplant war, den rechtsextremen Aktivisten Martin Sellner als Gastredner zum Thema „Remigration“ einzuladen. Die Stadt lehnte den Antrag mit der Begründung ab, die Veranstaltung widerspreche den demokratischen Grundwerten der Stadt. Die Fraktion erhob Klage gegen die Ablehnung. Das Verwaltungsgericht Chemnitz wies die Klage ab. Daraufhin legte die Fraktion Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein.
Ohne Erfolg! Das OVG Sachsen wies den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zurück. Es bezweifelte, dass die geplante Veranstaltung überhaupt dem Aufgabenbereich einer Stadtratsfraktion zuzurechnen ist. Zudem ging das Gericht davon aus, dass im Rahmen der Sitzung mit extremistischen und rassistischen Äußerungen zu rechnen sei. Die Benutzungsordnung der Stadt Chemnitz untersagt Veranstaltungen dieser Art ausdrücklich. Auf dieser Grundlage kann die Stadt den Zugang zum Rathaussaal verweigern.