OLG Celle, Urteil vom 11.06.2025, Az.: 14 U 138/23
Ein Spaziergänger (A) stürzte im September 2020, als ein Gullydeckel auf einem Grünstreifen in der Nähe des Bahnhofs wegkippte Er erlitt eine schwere Knieverletzung und war monatelang arbeitsunfähig. Im Anschluss an den Unfall wurde der Gullideckel ausgetauscht. A forderte Schmerzensgeld sowie Ersatz für Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und Anwaltskosten. Die Gemeinde wies den Anspruch zurück. Sie behauptete der Gullydeckel sei in Ordnung gewesen, da er regelmäßig kontrolliert wurde. Erstinstanzlich blieb A erfolglos. Daraufhin ging A in Berufung.
Mit Erfolg! Das OLG hob das Urteil auf und verurteilte die Gemeinde zur Zahlung von 12.500 € Schmerzensgeld sowie rund 4.400 € für Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und Anwaltskosten. Das Gericht stellte fest, dass ein Sickerschacht Teil der Kanalisation und damit eine gefährliche Anlage im Sinne des Haftpflichtgesetzes sei. Die Gemeinde konnte nicht beweisen, dass höhere Gewalt den Unfall verursacht habe, da der alte Gullideckel entsorgt wurde. Das Gericht betonte, dass die Kommune zudem für mögliche Folgeschäden haften müsse
